Wir empfehlen, Ihr Kind erstmalig ab dem 6./7. Lebensjahr beim Kieferorthopäden vorzustellen. Eine kieferorthopädische Behandlung kann in diesem Alter bei ausgeprägten und schwerwiegenden Zahn- und Kieferfehlstellungen bereits sinnvoll sein. Die Gewebereaktion ist in diesem Alter besonders günstig und die Umformbereitschaft des Kiefers hoch. Es kommen dabei hauptsächlich herausnehmbare Geräte zum Einsatz, die wir individuell auf Ihr Kind abstimmen.
In den meisten Fällen jedoch ist so früh noch keine Behandlung erforderlich. Es empfiehlt es sich aber, die Zahn- und Kieferentwicklung regelmäßig zu kontrollieren, um wachstumsbedingte Veränderungen oder Fehlentwicklungen im Gebiss erkennen zu können und wirkungsvoll darauf reagieren zu können.
In sehr seltenen Fällen ist es ratsam, bereits früher als im 5./6. Lebensjahr regulierend einzugreifen. Bei Zungenfehlfunktionen wie z.B. nach langem Schnullergebrauch oder Daumenlutschen, sollte Ihr Kind frühestmöglich dem Kieferorthopäden vorgestellt werden. Mit speziellen Apparaturen kann im Kleinkindalter regulierend eingegriffen werden, um negative Entwicklungsstörungen auf Zähne und Kiefer zu vermeiden.